Mit der „Sportmilliarde“ stellt der Bund ein umfassendes Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Ziel ist es, die Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu machen und die Bürgerinnen und Bürger fit für Sport und Bewegung zu halten. Egal ob Sporthalle, Freibad, Fußballplatz oder andere Sportanlagen, alle Sportstätten können von der Förderung profitieren.
Wichtige Eckdaten im Überblick:
- Antragsstart: seit November 2025
- Einreichungsfrist für Projektskizzen inkl. Ratsbeschluss: 15. Januar 2026
- Förderquote: bis 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis 75 %
- Förderhöhe: von 250.000 € bis 8 Mio. € pro Projekt
- Weitergabe der Förderung: Kommunen können die Mittel auch an Vereine oder Dritte weiterreichen
- Kofinanzierungen möglich: z. B. über die Sportpauschale des Landes NRW oder Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur
Mit der Förderung können Kommunen dringend notwendige Modernisierungen durchführen, Reparaturen angehen oder komplett neue Sportanlagen bauen. Dies sichert langfristig beste Bedingungen für Vereine, Schulen und Bürgerinnen und Bürger, die Sport treiben möchten.
Ich freue mich, wenn die Fördermöglichkeiten vor Ort genutzt werden können und Projekte eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Die Präsentation des Projekts findet sich HIER.