Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur stellt das Land in den kommenden Jahren mehr als 60 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Ein großer Teil dieser Mittel kommt direkt unseren Städten zugute. Besonders wichtig ist dabei eine Änderung, die den Kommunen künftig deutlich mehr finanziellen Spielraum verschaffen soll. Bislang war es nicht möglich, Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren und gleichzeitig als Eigenanteil einzusetzen. Genau diese Hürde wollen wir nun beseitigen. Mit der von unserer CDU-Landtagsfraktion angestoßenen Änderung können künftig Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan auch zur Kofinanzierung genutzt werden und werden von bisherigen Doppelförderungsverboten ausgenommen. Das ist eine wichtige Entlastung für unsere Kommunen. Unsere Städte müssen dadurch weniger eigene Haushaltsmittel aufbringen. Gleichzeitig erhalten sie mehr Flexibilität und können wichtige Projekte vor Ort deutlich leichter umsetzen. Gerade in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist das ein starkes Signal. Denn viele wichtige Investitionen scheitern nicht am fehlenden Willen vor Ort, sondern häufig an komplizierten Förderbedingungen und fehlenden finanziellen Spielräumen. Mit der geplanten Änderung stärkt das Land die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen ganz konkret.