Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten, ist eine dauerhafte Verantwortung unserer Gesellschaft und ganz besonders unseres Bildungssystems.
Deshalb ist es wichtig, dass das Land die Förderrichtlinie für Gedenkstättenfahrten überarbeitet und damit den Zugang für Schulen deutlich erleichtert hat. Mehr Unterstützung, vereinfachte Antragsverfahren und digitale Möglichkeiten sind wichtige Schritte, um noch mehr jungen Menschen diese prägende Form historischer Bildung zu ermöglichen.
Ich selbst habe mehrfach die Gedenkstätte Auschwitz besucht. Diese Erfahrungen gehören zu den eindrücklichsten meines politischen und persönlichen Lebens. Sie lassen einen nicht los – und sie machen deutlich, dass Erinnerung nicht abstrakt bleiben darf, sondern Orte braucht, die Geschichte sichtbar und erfahrbar machen.
Gerade im Austausch mit Schülerinnen und Schülern spreche ich bewusst immer wieder über diese Besuche. Ich ermutige sie ausdrücklich, solche Gedenkstätten selbst zu besuchen. Denn wer sich mit den Orten des nationalsozialistischen Terrors auseinandersetzt, versteht viel unmittelbarer, wohin Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und die Abkehr von demokratischen Grundwerten führen können.
Für mich ist klar: Erinnerungskultur ist kein Selbstzweck. Sie ist ein aktiver Beitrag zum Schutz unserer Demokratie. Deshalb setze ich mich auch im Hauptausschuss dafür ein, dass solche Bildungsfahrten nicht nur ermöglicht, sondern möglichst vielen jungen Menschen zugänglich gemacht werden.
Die jetzt ausgeweitete Förderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie unterstützt Schulen dabei, Gedenkstättenbesuche einfacher zu organisieren und stärker in den Schulalltag zu integrieren – ob analog vor Ort oder durch digitale Formate.
Am Ende bleibt die zentrale Aufgabe: Erinnerung muss gelebt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass aus Geschichte Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft wächst.
Informationen zur Förderung finden sich unter: