logo-thomas-okos

Bürgerenergiegesetz für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen eingebracht

Die beschleunigte Entwicklung erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts zu stärken und den Klimaschutz voranzutreiben. Windenergie spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Um die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu erhöhen, plant die Zukunftskoalition in Nordrhein-Westfalen ein Bürgerenergiegesetz.

Der Gesetzentwurf sieht einen 3-stufigen Mechanismus zur Beteiligung vor:

  1. Beteiligungsvereinbarung: Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen mit den Standortgemeinden individuelle Beteiligungsvereinbarungen treffen. Diese können Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und andere Interessengruppen einbeziehen.
  2. Ersatzbeteiligung: Wenn keine Einigung erzielt wird, sieht das Gesetz vor, dass Nachrangdarlehen und Zahlungen an die Standortgemeinde angeboten werden müssen.
  3. Ausgleichsabgabe: Bei Nichteinhaltung der Beteiligungsvereinbarung oder Ersatzbeteiligung muss der Vorhabenträger eine Ausgleichsabgabe an die Standortgemeinde zahlen.

Die Zielgruppe für die Beteiligung umfasst Bewohnerinnen und Bewohner der Standortkommune sowie Grundstückseigentümer. Auch benachbarte Gemeinden können einbezogen werden.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu steigern, während es gleichzeitig die Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt.

Die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene erfordern eine Anpassung der Steuerung des Windenergiezubaus in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet die Ausweisung von Windenergiegebieten auf Regionalplanebene und die Vermeidung von Wildwuchs beim Ausbau der Windenergie. Das Land Nordrhein-Westfalen plant, bis 2025 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Dabei wird darauf geachtet, die Flächen gerecht zwischen den Regionen zu verteilen und den Zubau auf akzeptanzfähige Gebiete zu lenken. Zusätzlich wird ein neues Instrument zur Steuerung außerhalb von ausgewiesenen Gebieten eingeführt, um sicherzustellen, dass Windenergieanlagen nur dort entstehen, wo sie erwünscht sind.

Die Zukunftskoalition setzt sich für eine faire Verteilung der Flächenbedarfsziele auf die regionalen Planungsträger ein, um den Windenergieausbau effizient zu steuern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen effektiv und akzeptanzfördernd erfolgt.

Mit-Mut-Mail

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Hier können Sie meinen Newsletter „Mit-Mut-Mail“ bestellen. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters gespeichert und verwendet. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen.