Ergebnisse des Gründerantrags werden umgesetzt: Wirtschaft und Wissenschaft werden stärker verzahnt

Vor einigen Monaten durfte ich aus dem Wirtschaftsbereich einen Antrag zur Stärkung unseres Startup-Ökosystems einbringen. Die Umsetzung befindet sich im vollen Gange. Wir setzen nun ein starkes Zeichen für die Förderung von innovativen Start-ups und Unternehmertum aus den Hochschulen heraus. 

Mit den neu gestarteten Wettbewerben „Start-up Center.NRW“ und „Start-up Fokuszentren.NRW“ sollen kreative Ideen aus der Wissenschaft in erfolgreiche Gründungen verwandelt werden. Hierfür stellen die EU und das Land bis 2028 insgesamt 22,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.

Ziel ist es, in die kreativen Köpfe an unseren Universitäten und Fachhochschulen zu setzen und sie dabei mit unseren Förderaufrufen auf ihrem Weg vom Labor in den Markt zu unterstützen. 

Besonders freut es mich, dass diese Initiativen das Ergebnis eines Antrags sind, den ich persönlich verfasst und eingebracht habe. Seit einiger Zeit setze ich mich aktiv für die Verbesserung der Gründungsförderung an Hochschulen ein, um kreative und innovative Geschäftsideen gezielt zu unterstützen. Es ist schön zu sehen, dass unser gemeinsamer Einsatz nun Früchte trägt.

Im Fokus des Wettbewerbs „Start-up Center.NRW“ steht die hochschuleigene Unterstützung von Gründungsprojekten – von der ersten Idee bis hin zur Unternehmensgründung. Studenten sollen für das Unternehmertum sensibilisiert und bei der Entwicklung innovativer Geschäftsideen unterstützt werden. Außerdem gibt es Qualifizierungsangebote, um jungen Gründerinnen und Gründern das notwendige Know-how zu vermitteln. Ein starkes Netzwerk von Start-up-Alumni soll den Austausch und die Unterstützung von Hochschulausgründungen fördern.

Der Wettbewerb „Start-up Fokuszentren.NRW“ legt den Schwerpunkt auf drei zentrale Bereiche:

  • Hochschulausgründungen von Frauen
  • Gründungen mit dem Ziel der Klimaneutralität
  • Gründungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie staatlich anerkannte private Hochschulen. Die Frist zur Einreichung der Anträge ist der 6. Dezember 2024. Eine Fach-Jury wird die eingereichten Projekte begutachten und Förderempfehlungen aussprechen. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch die Innovationsförderagentur NRW.

Mit diesen Maßnahmen will das Land die Rahmenbedingungen an Hochschulen gründungsfreundlicher gestalten und so einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Transformation leisten.

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