Am 18. April habe ich mich mit der Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Vertretern des Katholischen Büros NRW und des Erzbistums Köln getroffen, um über die Wiederaufbauhilfe des Landes für die durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 entstanden Schäden zu sprechen. Gemein hin wird hierbei von der Flut im Ahrtal gesprochen, jedoch kam es auch außerhalb des Ahrtals zu massiven Unwetterschäden. Allein das Erzbistum Köln und dessen Gemeinden haben über 200 durch die Flut beschädigte Gebäude. Das entspricht nach Schätzungen des Erzbistums einem Schaden von rund 25 Mio. Euro.
Konkreter Anlass des Gesprächs war die am 30. Juni ablaufende Frist zur Beantragung der Wiederaufbauhilfen des Landes. Das Land hat 2021, nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, Wiederaufbauhilfen in Höhe von 12,3 Mrd. Euro im sog. Aufbaufonds zur Verfügung gestellt. Die Kirchenseite, die aufgrund ihrer Struktur von selbstständigen Gemeinden, Erzbistum und Rendanturen bislang erst sehr wenig Anträge gestellt hat, befürchtet bei einem möglichen Fristablauf keine Wiederaufbauhilfen zu erhalten.
Zwar wurde bereits eine entsprechende Bundesratsvorlage eingebracht, die die Frist für die Beantragung auf Juni 2026 und für die Auszahlung bis Ende 2029 verlängern soll. Die Vorlage steht für den 12. Mai auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die ergänzende Landesgesetzgebung plant Ministerin Scharrenbach in der Kabinettssitzung einzubringen.
Ziel war es bereits jetzt absolute Sicherheit zu schaffen: Daher bin ich sehr froh, dass wir direkt vor Ort eine Lösung gefunden haben. Das Erzbistum übergab Ministerin Scharrenbach eine Liste mit allen betroffenen kirchlichen Gebäuden. Die Ministerin sagte ihre Unterstützung zu..
Die Ergebnisse werden ebenfalls an das Bistum Aachen, welches ebenfalls eine Reihe an betroffenen Gemeinden hat, weitergeben und gelten auch für dieses. Auch Frechen (Kita St. Audomar) und Hürth-Berrenrath sind betroffen und werden durch die Einigung von den Wiederaufbauhilfen profitieren.