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Härtefallhilfen des Landes für Öl, Pellet und Flüssiggasheizungen erweitert

Wichtige Nachrichten für viele Bürgerinnen und Bürger in NRW, die mit Öl, Pellet und Flüssiggasheizungen ausgestattet sind: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat bekanntgegeben, dass das Antragsverfahren für Härtefallhilfen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger startet. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den gestiegenen finanziellen Belastungen der Haushalte entgegenzuwirken und Unterstützung des Landes zu bieten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 1,2 Millionen Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen und somit antragsberechtigt sind. Um den Prozess der Antragsstellung zu vereinfachen, werden zuerst die Haushalte berücksichtigt, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Vermieterinnen und Vermieter können ihre Anträge spätestens in zwei Wochen einreichen. Die Antragsstellung erfolgt online über die Webseite www.heizkostenhilfe.nrw.

CDU-Ministerin Ina Scharrenbach MdL betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme für NRW und teilt mit, dass Bundesfinanzmittel in Höhe von rund 379 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Entlastungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten zu ermöglichen. Hier zeigt sich, dass die schwarz-grüne Regierung sich aktiv für die Unterstützung der betroffenen Haushalte einsetzt.

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümer oder Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Webseite www.heizkostenhilfe.nrw können man vorab überprüfen, ob Sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst werden entweder die bund.ID oder einen ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt, und die Erstattungssumme muss mindestens 100 Euro betragen, um einen Antrag stellen zu können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beschaffungen, die für die Härtefallhilfe des Bundes berücksichtigt werden, im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sein müssen. In Ausnahmefällen kann auch das Bestelldatum herangezogen werden, wenn der oder die Antragstellende geeignete Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers spätestens bis zum 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht. Das erachte ich für richtig.

Weitere Informationen finden sich hier

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