Informationen zu Fördermöglichkeiten für schulische Gedenkstättenfahrten der Klassen 8–13

Gedenkstätten und andere Erinnerungsorte ermöglichen Kindern und Jugendlichen die aktive Teilhabe an der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur. Durch die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der eigenen Stadt oder Region lernen Schülerinnen und Schüler, eigene Standpunkte zu aktuellen Fragestellungen zu entwickeln und zu vertreten.

Gedenkstättenfahrten sind ein wichtiger Baustein der Erinnerungskultur in Schulen. Die historisch-politische Bildung ist damit insgesamt ein bedeutender Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Seit Mai 2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen schulische Gedenkstättenfahrten finanziell, um die Finanzierung verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten.

Bis zum 30. Oktober 2025 haben Schulen die Möglichkeit, Anträge auf Förderung von Fahrten für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2025/26 zu stellen. Dies betrifft Fahrten, die nach dem 6. Februar 2026 stattfinden. Gefördert werden Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft der Klassen 8–13 aller Schulformen in Nordrhein-Westfalen. Die Gedenkstättenfahrten können sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland stattfinden.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die beispielsweise für Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung sowie Eintrittsgelder verwendet werden können.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragsstellung finden Sie HIER.

Kurz vor den Herbstferien habe ich die Leitung jeder weiterführenden Schule meines Wahlkreises persönlich angeschrieben, um die Information zu den Fördermöglichkeiten für schulische Gedenkstättenfahrten zu übermitteln. Ich hoffe, dass viele diesem Aufruf folgen.

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