„Demokratie lebt vom Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und Verfassungsorgane. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken. Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern. Dazu werden wir neue Vorhaben frühzeitig und ressortübergreifend, auch in neuen Formaten, diskutieren. Wir werden dabei die Praxis und betroffene Kreise aus der Gesellschaft und Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments besser einbinden sowie die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung berücksichtigen.“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021: S.9) Soweit die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag. Die Praxis zeigt jedoch das Gegenteil:
Eigentlich wollte die Ampel-Koalition in Berlin in dieser Woche das umstrittene Heizungsgesetz noch kurz vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt allerdings einen Riegel vorgeschoben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, hatte einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, dem stattgegeben wurde. Der Bundestag darf nun nicht über das Gesetz abstimmen, wenn es den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegen hat. Nur so kann eine angemessene Beschäftigung mit dem Gesetzestext gewährleistet werden.
Diese Anordnung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen neuen Tiefpunkt der Koalition mit Blick auf das Heizungsgesetz dar und symbolisiert vor allem das Politik-Verständnis der Ampel.
Selbstverständlich arbeiten wir alle an einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft und auch die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Klimaneutralität. Allerdings sollten politische Entscheidungen auf einem soliden Fundament basieren und alle relevanten Aspekte sorgfältig abgewogen sein. Schon der erste Entwurf des Heizungsgesetzes war unausgegoren. Ausnahmen waren willkürlich gewählt, finanzielle Unterstützung nicht genügend bedacht, eine umfassende Strategie existierte nicht und der Beginn zum Jahr 2024 war kaum realisierbar.
Viel schlimmer als der erste Entwurf war dann jedoch der Umgang der Ampel-Koalition mit dem Gesetzesvorhaben. Statt eines konstruktiven Verbesserns des Gesetzestextes wurde politisch taktiert und viel Vertrauen der Bevölkerung zerstört. Wie wenig es um ein möglichst gutes Gesetz ging, zeigt eben auch das Vorgehen der letzten Woche. Die Zeit für die Abgeordneten, die entsprechenden Texte zu lesen, war viel zu kurz bemessen, als dass eine ernsthafte Abstimmung möglich gewesen wäre. Und auch die Expertenanhörungen vom Beginn dieser Woche konnten natürlich nicht mehr auf den Gesetzestext Einfluss nehmen.
Die Ampel zeigt hierbei, wie wenig Ihr an den ordnungsgemäßen parlamentarische Verfahren liegt und dass es nicht um ein bestmögliches Gesetz geht. Daher bin ich froh, dass des Bundesverfassungsgerichts eingeschritten ist. Die Ampel sollte diese Intervention als Aufruf sehen, zur konstruktiven Sachpolitik zurückzukehren! Eine Grundskepsis bleibt.