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Vorstellung: „Heimat-Preis“ als Element der Heimatförderung des Landes NRW

Ich möchte fortfahren mit der Vorstellung einzelner Elemente der Heimatförderung, welche durch das CDU-geführte Ministerium von Ina Scharrenbach MdL aufgesetzt worden ist. Heute geht es um den „Heimat-Preis“ – was setzt dieser Voraus? Das möchte ich kompakt darstellen:

Grundsätzlich möchte der Heimat-Preis das ehrenamtliche Engagement bei der Gestaltung unserer Heimat würdigen und ihm die nötige Öffentlichkeit verschaffen.

Zuwendungszweck – Worum geht es?

  • Förderung durch die Übernahme der Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Städte, Kreise und Gemeinden

Gegenstand der Förderung

  • Vorhaben, die Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben

Wichtig: Zuwendungsempfänger sind dabei Städte, Kreise und Gemeinden

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung – welche Zahlen gelten?

  • Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung
  • Es ist ein zweckgebundener Zuschuss
  • Was erhält wer? Kreisangehörigen Kommunen bis zu 5 000 Euro, kreisfreie Kommunen 15 000 Euro und Kreise 10 000 Euro zur jeweiligen örtlichen Auslobung des Heimat-Preises.
  • Die Zuwendung ist ausschließlich für die Vergabe der Preisgelder zu verwenden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Organisation der Preisvergabe

Zuwendungsvoraussetzung  – Was gilt?

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für den örtlichen Heimat-Preis ein Rats- oder Kreistagsbeschluss über die Teilnahme an diesem Landesprogramm vorliegt, dieser Preis bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben wird und die Beschlussfassung die Kriterien beinhaltet, nach denen der Heimat-Preis vergeben werden soll.

  • Die Heimat-Preise können einmal jährlich durch die Städte, Kreise und Gemeinden vergeben werden
  • Kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –Abstufungen verliehen werden
  • Sofern das Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunkte festlegt, sind diese zu berücksichtigen

Ich hoffe, dass ich damit einen guten ersten Überblick geben konnte. Mehr dazu erfährt man hier

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