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Vorstellung: “Heimat-Zeugnis“ als Element der Heimatförderung des Landes NRW

Wie in der letzten Mit-Mut-Mail angekündigt, möchte ich Euch heute ein Element des Heimatförderung-Programms vorstellen:

Mit dem “Heimat-Zeugnis“ werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen oder regionalen Geschichte verbunden ist.

Das Programm in der Übersicht

„Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können

Zuwendungszweck:

  • Förderung von Aufarbeitung und öffentlicher Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten

Gegenstand der Förderung:

  • Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird
    • Förderungswürdig sind Aufarbeitungen und öffentliche Präsentationen von lokalen oder regionalen Traditionen oder die Sichtbarmachung sonstiger lokaler oder regionaler Besonderheiten, die den Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen
    • Für eine Förderung kommen auch andere Vorhaben in Betracht, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen

Zuwendungsempfänger:

  • Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

  • Projektförderung mit Anteilsfinanzierung
    • Durch zweckgebundene Zuweisung oder zweckgebundene Zuschüsse
    • Das Vorhaben muss grundsätzlich 100.000 Euro oder mehr Ausgaben aufweisen

Ich hoffe, dass das Element der Förderung auf Interessenten stößt und vor Ort für unsere Heimat etwas leisten kann. In der nächsten Ausgabe stelle ich ein weiteres Element der Förderung vor.

Mehr zum Thema erfahrt Ihr hier.

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